Ja, die DRV schreibt vor, dass 60 Minuten als wöchentliche Mindestzeit für das Training anzusehen sind.
Das bedeutet, dass ein Training von weniger als 60 Minuten dazu führt, dass in dieser Woche keine Einheiten angerechnet werden können. Wichtig zu wissen ist dabei, dass diese Untergrenze für Ausnahmesituationen vorgesehen ist. Aus therapeutischer Sicht bleibt es bei der Empfehlung einer wöchentlichen Trainingszeit von 90 Minuten.
Um auf 60 Minuten pro Woche zu kommen, ist außerdem auch eine Anrechnung von aus der Vorwoche übertragenen Minuten möglich. Wichtig ist schließlich zu wissen, dass laut Deutscher Rentenversicherung Trainingseinheiten von unter 10 Minuten nicht effektiv und daher unzulässig sind.
Nehmen Sie sich entsprechend genug Zeit für Ihr Training!